Die sorgfältig zusammengesetzte Jury unterteilte sich in Fachpreisrichtende und Sachpreisrichtende. Äusserst wichtig war der GEWOBAG der Einbezug von Exponenten der Gemeinde Wettswil a. A., die mit der Gemeindepräsidentin und Hochbauvorständin Katrin Röthlisberger sowie dem Vizepräsidenten und Finanzvorstand Christoph Ehrsam im Gremium vertreten waren.
Patrick Gmür
(Vorsitz), Architekt, Steib Gmür Geschwentner Kyburz Partner AG Architekten & Stadtplaner, Zürich (ehemaliger Stadtbaumeister Zürich)
Andreas Schmidt
Architekt, ERP Architekten AG, Baden
Beat Gitz
Architekt, Kostenplaner, Caretta + Gitz AG, Zürich
Andreas Geser
Landschaftsarchitekt, Zürich
Fredy Schär
Präsident GEWOBAG
Luzius Cadonau
Vizepräsident GEWOBAG
Daniel Muff
Geschäftsleiter GEWOBAG
Katrin Röthlisberger
Gemeindepräsidentin und Hochbauvorständin Wettswil a. A.
Christoph Ehrsam
Vizepräsident und Finanzvorstand Wettswil a. A.
Das Preisgericht trat am 25. November 2020 zum ersten Teil der Jurierung zusammen. Nach einer freien Besichtigung durch das Preisgericht wurden die Ergebnisse der Vorprüfung vorgestellt. Anschliessend stellten die sechs Teams ihr Projekt der Jury vor, mit der anschliessender Möglichkeit Fragen zu stellen. Nach der Präsentation fanden am zweiten Jurytag zwei Rundgänge durch die Projekte statt. Nach intensiver Beratung hat die Jury einstimmig beschlossen, für die beiden unterschiedlichen Parzellen zwei Siegerprojekte zur Weiterbearbeitung und Ausführung zu bestimmen.
Würdigung und Empfehlung
Das Beurteilungsgremium ist erfreut über die sorgfältige Auseinandersetzung der Projektverfassenden mit der Aufgabenstellung und die insgesamt hohe Qualität der Projektvorschläge. Trotz anspruchsvollen Rahmenbedingungen sind sehr eigenständige, anregende und teilweise überraschende Lösungen entstanden. Die beiden Siegerprojekte bieten eine gute Grundlage, um in die Projektierung auf beiden Parzellen einzusteigen. Die Jury ist überzeugt, dass diese zukunftsfähig an der Kernzone weiterbauen und eine stimmige Grundlage für die geplante Gründung einer neuen GEWOBAG-Siedlung sind.
Architektur
ARGE WSS AG & Met Architektur GmbH, Zürich
Landschaftsarchitektur
Manoa Landschaftsarchitekten GmbH, Meilen
Auszug aus dem Jurybericht
Mit zwei unterschiedlichen Haustypen – einem Langhaus- und einem Z-Typ – wird die grössere der beiden Parzellen besetzt. Die versetzte Volumetrie der Z-Typen ermöglicht die Weiterführung der kleinteiligen Körnung der Kernzone. Zusammen mit der Anordnung der Langhaustypen gelingt eine gute Einbindung in den dörflichen Massstab trotz der relativ grossen Baumasse. Die Setzung der Häuser ergibt vielfältige und gut nutzbare Aussenräume, die sich zudem mit den nordöstlich gelegenen bestehenden Freiräumen der benachbarten Bauten verzahnen. Auch gegenüber der zukünftigen Überbauung südwestlich der Parzelle verspricht diese Situierung der Wohnhäuser ein räumlich spannendes Weiterbauen.
Das sorgfältig geplante und aus dem gewachsenen Terrain entwickelte Wegnetz verbindet die Häuser sowie deren Ein- und Ausgänge überzeugend. Die Adressierung, die Besucherparkplätze und der Hauptzugang erfolgen über die südliche Parzellenecke. Dabei nutzt die Garagenein- und -ausfahrt richtigerweise den topografisch tiefsten Punkt der Parzelle. Der Entscheid, auf dieser Parzelle Familienwohnungen anzubieten und die öffentlichen Nutzungen sowie die Wohnungen für ältere Genossenschafter auf der Parzelle mit den Ersatzneubauten anzuordnen, ist nachvollziehbar.
Die versetzt angeordneten Geschosse des Z-Hauses nutzen geschickt das bestehende gewachsene Gelände und erlauben die attraktive dreiseitige Ausrichtung der Wohnungsgrundrisse. Einzig das über das Wohnzimmer erschlossene Bad schmälert die gute Nutzbarkeit dieser Grundrisse. Das Langhaus ist als Dreispänner organisiert. Die 3½-Zimmer-Wohnungen gefallen durch ihre klare Aufteilung in einen Tag- und einen Nachtbereich. Sie versprechen einen hohen Wohnwert.
Der architektonische Ausdruck der Fassaden mit Klinker- und Holzverkleidungen gefällt. Diese aus der Geschichte des Ortes entwickelte Materialisierung vermittelt einen stimmigen Eindruck, auch wenn deren Umsetzung im dargestellten Konstruktionsschnitt mit dem inneren vorgefertigten Holzbau, kombiniert mit der Backsteinverkleidung, irritiert.
Architektur
NUSUS, Niedermann Sigg Schwendener Architekten AG, Zürich
Landschaftsarchitektur
Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH, Zürich
Auszug aus dem Jurybericht
Der Ersatzneubau des Wohnhauses bleibt im Bestandsvolumen, und auch die asymmetrische Lage des Firstes wird übernommen. Auf das einseitige Schleppdach wird verzichtet, beidseitig sind je zwei Dachgauben vorgesehen. Das Haus beherbergt im Erd- und im 1. Obergeschoss je eine Praxis, die durch ein Treppenhaus erschlossen werden, das auch die beiden Dachwohnungen (ohne privaten Aussenraum) erschliesst. Die Adresse ist dem Hof zugewandt, der ortsseitige Aussenbereich wird als Hausgarten (Kompensation der fehlenden privaten Aussenräume) deklariert. Lage und Grösse der Fenster sowie der Einsatz von Fensterläden zeugen von einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Original. Die Aussenwand ist folgerichtig mural und verputzt.
Auch das Bauvolumen der neu als reines Wohnhaus konzipierten Scheune hat interessante Anlehnungen an das Original. So ist eine klare, durchgehende Struktur zu erkennen, die bis in das Dachgeschoss durchgehalten wird. Ein Rhythmus von identischen, durchgehenden und gut organisierten 2½-Zimmer-Wohnungen endet im südlichen Kopfbereich mit dem integrierten Treppenhaus und einer attraktiven 3½-Zimmer-Wohnung. Diese wird auch im Untergeschoss situiert, besetzt damit den hier liegenden attraktiven Aussenraum und leitet zum benachbarten, zusätzlich vorgeschlagenen Stöckli über. Die Maisonette-Wohnungen unter dem Dach bleiben im Rhythmus, sind durch zum Teil überhohe Situationen gut organisiert und sehr attraktiv. Der Laubengang und die talseitig durchgehende Balkonschicht sind adäquate Mittel, um den Scheunencharakter mit den weit auskragenden Vordächern nachzuempfinden. Die aus dem strukturellen Aufbau des Gebäudes klar erkennbare Schottenstruktur zeigt sich an der Nordfassade und generiert so die Möglichkeit einer an das Original erinnernden, fensterlosen Stirnfassade. Bei der hohen Aussenraumqualität im Bereich der alten Scheune zeigt sich, wie das Fortführen vorhandener Strukturen eine tragfähige Strategie darstellt.
Der von den Verfassern vorgeschlagene dritte Baukörper, südlich der Scheune, wird von der GEWOBAG und der Gemeinde begrüsst.
Der Entscheid über die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung liegt beim Vorstand der GEWOBAG. Der Vorstand hat sich verpflichtet, die Weiterbearbeitung entsprechend der Empfehlung des Beurteilungsgremiums zu vergeben. Es besteht die Absicht, die siegreichen Architekturbüros direkt nach dem Studienauftrag mit der Projektierung zu beauftragen. Die Siegerprojekte sollen voraussichtlich im Juni 2021 der Generalversammlung der GEWOBAG zur Genehmigung vorgelegt werden.